
Ambulante Hilfen
Die Hilfe richtet sich an Kinder und deren Familien, Pflege-, Adoptivfamilien und
Alleinerziehende, die vorübergehend professionelle Hilfe benötigen, um individuelle
Problemlagen in den Familien und den Kindern aufzuarbeiten.
Im Kontext der Heilpädagogischen Tagesgruppen (HPT´sT richtet sich die Hilfe im Rahmen der
ambulanten Vorbetreuung, Begleitung und Nachbetreuung (auf Grundlage des § 27.2) an Kinder
und deren Erziehungsberechtigten, für die eine Maßnahme in unseren Heilpädagogischen
Tagesgruppen angedacht ist bzw. durchgeführt wird/wurde und die aus unterschiedlichen Gründen
eine vorübergehende (familienunterstützende) Hilfe benötigen und wünschen.
Unsere Leistungen der Ambulanten Dienste
Die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Letheburg gGmbH bietet Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII an. Kern des Angebots der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Letheburg gGmbH ist die pädagogisch / therapeutisch ausgerichtete Fünftagegruppe mit sieben Plätzen für Jungen in Ahlhorn. Ergänzt wird dieses Angebot durch zwei Plätze in Form von sozialpädagogisch betreutem Wohnen und der Möglichkeit für eine ambulante Nachbetreuung mit individuellem Betreuungsumfang, sowie weitere familienunterstützende ambulante Angebote.
Die ambulanten Angebote können in Ahlhorn sowie in den umliegenden Städten und Landkreisen durchgeführt werden.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Zielsetzung der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die Stärkung der Ressourcen von
Kindern und Jugendlichen wie auch ihrer Herkunftsfamilien sowie die Weiterentwicklung der
Erziehungskompetenzen innerhalb der betroffenen Familien.
Konkrete Ziele werden gemeinsam mit der Familie, der Fachkraft und dem zuständigen Jugendamt
im Rahmen der Hilfeplanung festgeschrieben.
Erziehungs-beistandschaft
Die Erziehungsbeistandschaft soll die Kinder und Jugendlichen im familiären Kontext fördern, begleiten
und beraten, um die alltäglichen Probleme zu bewältigen. Hierbei sollen die Ressourcen der jungen
Menschen aktiviert werden.
Die Ziele der Erziehungsbeistandschaft werden im Hilfeplanverfahren festgelegt.
Begleiteter Umgang
Der Begleitete Umgang soll die Eltern befähigen, eigenständig die Verantwortung für den Umgang zu
übernehmen. Sie erhalten Hilfe bei der Ausübung ihrer elterlichen Sorge und sollen sensibilisiert
werden für die Interessen und Bedürfnisse ihrer Kinder. Die Ziele, Inhalte und Ausgestaltung des
Begleiteten Umgangs werden im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt.
Mitarbeitende der Ambulanten Dienste Letheburg
Anja Schoke

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Tina Schneider

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Christin Kofahl

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