Der Schutz der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen in jeglicher Weise ist Träger, Leitung und Mitarbeitenden unserer Einrichtungen ein großes Anliegen. Das beinhaltet Achtsamkeit, Respekt und Wertschätzung gegenüber den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern/Familien.
Auf Träger-, Leitungs- und Mitarbeiterebene herrscht die einhellige Überzeugung, dass jedes Kind und jeder Jugendliche ein Recht auf einen gewaltfreien Umgang und die Entfaltung seiner Persönlichkeit hat.
In unseren Einrichtungen werden Gewalt und Grenzverletzungen in jeglicher Form ernstgenommen, thematisiert und zeitnah entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Wichtige Merkmale unserer gewaltfreien, auf Partizipation beruhende Erziehung sind:
Personalauswahlverfahren
Bereits in den Bewerbungsgesprächen wird deutlich auf die gewaltfreie Einstellung der Träger, Leitung und Mitarbeitenden und den offenen Umgang mit diesen Themen hingewiesen.
Das vom Gesetz vorgeschriebene Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnis nach § 45 Abs. 3, Nr. 2 SGB VIII wird alle 5 Jahre neu eingefordert.
Bei Einstellung erhält der neue Mitarbeitende zur Information einen Auszug des § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Der „neue“ Mitarbeitende wird von einer Kollegin/einem Kollegen der Gruppe gut eingearbeitet und mit unserer Sicht auf Rechte von Kindern und Jugendlichen vertraut gemacht und über alle Verfahrensabläufe aufgeklärt.
In den einmal jährlich stattfindenden Personalgesprächen wird regelmäßig die Haltung zum gewaltfreien Umgang mit Kindern und Jugendlichen und deren Schutz vor Grenzüberschreitungen thematisiert und überprüft.